Rechtsprechung
BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 171 StPO; § 172 StPO; § 173 Abs. 3 StPO; § 175 StPO
Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Gebot effektiven Rechtsschutzes; Anspruch auf effektive Strafverfolgung; Überprüfung einer Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft bei fehlender Anklagereife aufgrund ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde betreffend ein Klageerzwingungsverfahren mangels Darlegung einer erheblichen Straftat als Voraussetzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung unzulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 172 Abs 2 S 1 StPO
Nichtannahmebeschluss: Zu Voraussetzungen und Inhalt eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Vorliegen einer ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Zu Voraussetzungen und Inhalt eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Vorliegen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Zu Voraussetzungen und Inhalt eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung; hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfGG ); Vorliegen einer ...
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Zu Voraussetzungen und Inhalt eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung; hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfGG ); Vorliegen einer ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Zu Voraussetzungen und Inhalt eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektive Strafverfolgung - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Vorliegen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Klageerzwingungsverfahren bei unbekannten Tätern
Verfahrensgang
- OLG München, 06.02.2017 - 3 Ws 6/17
- BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 147
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13).Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13 und vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).
Soweit die einschlägigen Verfahrensregeln einen Auslegungsspielraum lassen, darf er diesen nicht in einem Sinn ausfüllen, der mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz in Widerspruch stünde (vgl. BVerfGE 88, 118 ).
- BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags (Ermittlungsverfahren wegen tödlicher …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13).Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13).
Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13 und vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).
- BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 2699/10
Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung nur bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 9 ff. und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13).Insoweit müssen insbesondere die Staatsanwaltschaft und - nach ihrer Weisung - die Polizei die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel personeller und sächlicher Art sowie ihre Befugnisse nach Maßgabe eines angemessenen Ressourceneinsatzes auch tatsächlich nutzen, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 14; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 15 und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17).
- BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1568/12
Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung nur bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 9 ff. und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13).Insoweit müssen insbesondere die Staatsanwaltschaft und - nach ihrer Weisung - die Polizei die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel personeller und sächlicher Art sowie ihre Befugnisse nach Maßgabe eines angemessenen Ressourceneinsatzes auch tatsächlich nutzen, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 14; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 15 und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17).
- BVerfG, 23.03.2015 - 2 BvR 1304/12
Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung nur bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 9 ff. und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13).Insoweit müssen insbesondere die Staatsanwaltschaft und - nach ihrer Weisung - die Polizei die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel personeller und sächlicher Art sowie ihre Befugnisse nach Maßgabe eines angemessenen Ressourceneinsatzes auch tatsächlich nutzen, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 14; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 15 und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13). - BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11
Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung nur bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 9 ff. und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13). - BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17
Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13 und vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13). - BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1 …
Auszug aus BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17
Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13 und vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17). - BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines …
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im …
- OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22
Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens
Insoweit müssen insbesondere die Staatsanwaltschaft und -nach ihrer Weisungdie Polizei die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel personeller und sächlicher Art sowie ihre Befugnisse nach Maßgabe eines angemessenen Ressourceneinsatzes auch tatsächlich nutzen, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu sichern (vgl. BVerfG vom 22.01.2021, 2 BvR 757/17 BeckRS 2021, 1319 Rn. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 30-IV-21 Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47-IV15, st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 2 BvR 757/17 - juris Rn. 13 m.w.N., zu Art. 19 Abs. 4 GG).